Pflege und Vorsorge - geregeltes ist ein beruhigendes Gefühl,
wenn alles bestens geregelt ist

Allgemeines

Klare Antworten auf Ihre Fragen.

Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen unserer Leser und Erläuterungen.
Vielleicht werden damit auch Ihre Fragen schon beantwortet.
Gerne dürfen Sie uns kontaktieren und Ihre Fragen stellen.
Wir beantworten diese zuverlässig und nehmen Ihre Anregungen in unsere Ratgeber auf.

Pflege und Vorsorge sind beides existenzielle Themen, mit denen jeder Mensch sehr wahrscheinlich im Laufe seines Lebens konfrontiert wird. Pflegebedürftig, vorübergehend oder dauerhaft, plötzlich oder schleichend, kann man in jedem Alter sein, zum Beispiel auch als junger Erwachsener durch Krankheiten oder Unfälle im Sport, Beruf, im Straßenverkehr oder bei der Hausarbeit. Bei den Fragen der Vorsorge geht es um die Gestaltung des letzten Lebensabschnittes und die Fürsorge für Angehörige und Anvertraute.

Unsere Ratgeber unterstützen Sie, damit Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln können und sorgen dafür, dass in dem Fall, in dem Sie sich nicht mehr verständlich machen können, Ihre Wünsche eindeutig, schriftlich und rechtswirksam festgehalten sind.

Damit nehmen Sie Ihren Angehörigen eine große Last.

Unsere Ratgeberhefte „Pflege – geregelt!“, „Vorsorge – geregelt!“, wie auch der Ordner „Pflege und Vorsorge – geregelt!“ enthalten alle Vorlagen zu den wichtigsten Informationen, Verfügungen und Vollmachten, die man für den Notfall braucht, in dem Sie dieses nicht mehr selber kommunizieren können.

Dieser Notfall-Ordner umfasst die wichtigsten persönlichen Informationen und Dokumente, Kontaktdaten der Personen, die über Vollmachten verfügen, medizinische Informationen, die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und die Vollmachten für Bankgeschäfte und Versicherungen.

Die Ratgeber sind nicht gesetzlich verpflichtend. Sie müssen also nicht die ganzen Hefte und Vorlagen ausfüllen. Je eindeutiger und umfassender Sie jedoch Ihre Wünsche schriftlich festhalten, umso leichter ist es für Ihre Familie, Ärzte und nahestehenden Menschen in Ihrem Sinne zu handeln.

Unser Tipp: Füllen Sie das aus, was Ihnen wichtig ist, beginnen Sie mit der Patientenverfügung und der Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht.

Hier gilt es, zu unterscheiden.
Einzelfragen in der Verfügung oder Vollmacht können ungültig sein, z.B. wenn Sie bei der Auswahl „Ja oder Nein“ beide Felder ankreuzen.

Machen Sie nicht kenntlich, z.B. durch eine handschriftlliche Anmerkung, welche Antwort Sie wählen, dann wird im Zweifel die Frage als unbeantwortet gesehen und ggf. das gesamte Dokument für nichtig erklärt.

Unter welchen Voraussetzungen die gesamte Verfügung oder Vollmacht ungültig sein kann, erfahren Sie in unseren Ratgebern.

Der richtige Zeitpunkt ist JETZT, falls Sie noch nicht vorgesorgt haben.

Da Pflegebedürftigkeit und Tod keine Frage des Alters sind, sondern auch durch Unfälle oder Krankheiten plötzlich eintreten können, gibt es eben keine Altersgrenze, ab der man sich Gedanken machen sollte.

Vollmachten, Verfügungen, Nachlassregelungen sind keine trivialen Angelegenheiten und es braucht Zeit, sich seiner Wünsche bewusst zu werden und sich den Gedanken zu stellen, dass das Leben endlich ist und nicht unbedingt selbstbestimmt enden kann.
Insofern ist es zu jedem Zeitpunkt wichtig, vorzusorgen und seine Angelegenheiten zu regeln. Auch wenn man sich selbst gegenüber eher unentschieden oder schicksalsergeben ist, existenziell werden diese Fragen spätestens, wenn man sein Leben mit einem Partner/ einer Partnerin teilt und Verantwortung für andere, wie zum Beispiel Kinder, übernimmt.

„Pflege – geregelt!“, wie auch der Gesamtordner sind verantwortungsvolle Geschenke zu allen Familienanlässen – Hochzeiten, Geburten, Taufen, Schul-, Studien- und Berufsabschluss, für Eltern und Großeltern bei runden Geburtstagen, Jubiläen, den Eintritt in den Ruhestand – oder einfach so.

Vielleicht haben Sie mit Ihren Liebsten schon einmal mündlich „alles“ durchgesprochen und aufgrund gemeinsamer Lebensansichten „ist doch klar“, was man möchte. Doch im Ernstfall fehlen dann die notwendigen schriftlichen Belege, um die Wünsche durchzusetzen oder es gibt gesetzliche Vorschriften, die Ihren persönlichen Wünschen entgegenstehen oder die Familie ist sich dann doch gar nicht so einig wie es schien.

Immer wieder gibt es scheinbare Banalitäten, die für Betreuungspersonen und Hinterbliebene zur Crux werden können, die den bürokratischen Aufwand zusätzlich zur belastenden pychischen Situation erschweren und zu Diskussionen in Familie und Freundschaften führen.

Nutzen Sie unsere „geregelt!“ Ratgeber auch gern für einen Gegencheck. Die lebensnahe Herangehensweise ist nicht nur verständlich geschrieben, die „geregelt!“ Ratgeber bringen Ihnen vielleicht noch zusätzliche Aspekte nahe.

Es gibt eine Vielzahl von Ratgebern auf dem Markt. Die „geregelt!“ Ratgeber überzeugen durch ihre umfassende Information und lebensnahe Fragestellungen.

Vor 17 Jahren waren wir die ersten auf dem Markt mit einem Vorsorgeratgeber. Seitdem ist unsere Expertise kontinuierlich gewachsen.

Alle wichtigen Begriffe werden einfach und verständlich erklärt. Sie finden nicht nur rechtskonforme Verfügungen und Downloadlinks zu aktuellen Vorlagen, die „geregelt!“ Ratgeber vermitteln anschaulich die Notwendigkeiten, beschreiben Alternativen, bieten hilfreiche Adressen und Checklisten

Für Pflege und Vorsorge bieten die Ratgeber jeweils einen umfassenden Leitfaden, so dass sowohl für den Pflegebedürftigen und Vorsorgenden wie auch für seine Angehörigen, Partner und Betreuer wertvolle Hilfestellungen und Tipps gegeben werden. So kann an alles gedacht werden, wenn ein Pflegefall, medizinischer Notfall oder Todesfall eintritt.

Lesebeispiel „Pflege – geregelt!“
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