Eine Hand schreibt mit Füllhalter in ein Dokument. Es ist wichtig, Vorsorgedokumente für den Ernstfall ausgefüllt zu habenVorsorge - geregelt!Mein Leitfaden für meine
persönlichen Angelegenheiten
mit allen Vorsorgedokumenten

Vorsorgethemen

Sie haben einen guten Überblick über Ihre Krankenversicherung? Sie wissen, ob und welche Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung Sie haben und pflegen ein vertrauensvolles Verhältnis zu Ihren Ärzten? Sie haben für sich entschieden, ob Sie Organspender sein möchten oder nicht? Sie verwalten selbstverständlich Ihre Bankkonten und Geldanlagen und kennen Ihre Ansprechpartner für Bankangelegenheiten?

Nun stellen Sie sich einmal vor, Sie müssten für Ihre erwachsenen Kinder oder Ihre Eltern Antworten auf diese Fragen finden, weil diese es plötzlich oder absehbar nicht mehr selber für sich regeln können.

Wir klären Sie detailliert in unseren „geregelt!“ Ratgebern auf, welche Themen und Fragestellungen auf Sie zukommen und wie Sie übersichtlich, klar und verständlich Ihre Angelegenheiten regeln und vorbereiten können, so dass Ihre Angehörigen und Bevollmächtigten unkomliziert in Ihrem Sinne agieren können, wenn Sie – vorübergehend oder dauerhaft – nicht mehr für sich entscheiden können.

Vorausverfügungen sind Dokumente, die die Wünsche einer Person bezüglich verschiedener Aspekte der Vorsorge rechtsverbindlich sichern sollen. Sie wirken im voraus, wenn die Person nicht mehr selber für sich entscheiden kann. Vorausverfügungen, die zu Lebzeiten wirken sind die: Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Vorlagen, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, finden Sie in allen „geregelt!“ Ratgebern: in den Heften „Pflege – geregelt!“, „Vorsorge – geregelt!“ und in dem Ordner „Pflege und Vorsorge – geregelt!“

Nachlassregelungen sind Vorausverfügungen, die nach dem Tod wirken. Die bekannteste ist das Testament und Erbvertrag, die Organspende, die Verfügung über den Digitalen Nachlass sowie die Versorgung minderjähriger Kinder und von Haustieren zählen ebenfalls dazu.

Informationen und Vorlagen finden Sie in dem Ratgeberheft „Vorsorge – geregelt!“ und in dem Ordner „Pflege und Vorsorge – geregelt!“

Die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sind die wichtigsten Vorausverfügungen. Diese werden in den folgenden Abschnitten erläutert. Die Vorlagen und wichtige Hinweise zum Ausfüllen finden Sie sowohl in den Ratgeber Heften „Pflege – geregelt!“, „Vorsorge – geregelt!“ wie auch in dem Gesamtordner „Pflege und Vorsorge – geregelt!“.

Mit dem Kauf des „Vorsorge – geregelt!“ Ratgebers und des Ordners erhalten Sie einen Zugangscode, um sich die Formulare auch online herunterladen zu können.

Vollmachten werden erteilt, um jemand anderem die Möglichkeit zu geben, für einen selbst zu handeln. Mittels der Vollmacht wird dieses Tun autorisiert und rechtssicher. Die Vorausverfügungen stellen sehr umfassende Vollmachten dar, bei welchen der Bevollmächtigte für verschiedene Lebensbereiche vom Vollmachtgeber autorisiert wird.

Neben den Vorausverfügungen, Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht gibt es weiter wichtige Vollmachten, die es den Bevollmächtigten, z. B. Ihren Angehörigen oder Vertrauenspersonen erleichtern, in Ihrem Sinne zu handeln. Auch die Vollmacht zur Regelung des Digitalen Nachlasses, zur Abwicklung von Bankgeschäften, zum Entgegennehmen von Zustellungen (Post) und weitere Autorisierungen, z. B. für Versicherungen sind wichtige Dokumente.

Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern.

Betreuungsverfügung
Das Wichtigste in Kürze

– Eine Betreuungsverfügung stellt sicher, dass in Ihrem Sinne für Sie entschieden wird
– Wählen Sie Ihre Betreuungsperson und die Ersatzperson sorgfältig aus
– Auch Ihre Betreuer müssen Ihre Betreuung wollen und umsetzen können!
– Sprechen Sie offen mit Ihrer Betreuungsperson/ Ihren Betreuungspersonen
– Nutzen Sie unsere Vorlagen
– Datum und Unterschriften nicht vergessen!
– Achten Sie auf Aktualität
– Original-Dokumente auffindbar hinterlegen

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist ein sehr persönliches Dokument, denn der Inhaber einer Vorsorgevollmacht kann wie Ihr persönlicher Stellvertreter in allen vertraglichen Belangen agieren und hat weitreichende Befugnisse, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln können.

Gut zu wissen:
Eine Vorsorgevollmacht ersetzt keine Bankvollmacht. Im Todesfall werden die Konten eingefroren. Hier ist es wichtig, im Vorfeld eine „Bankvollmacht über den Tod hinaus“ auszustellen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass die Vertrauensperson/en in Ihrem Sinne für Sie entscheiden
  • Wählen Sie Ihre Vertrauensperson und die Ersatzperson sorgfältig aus, sie müssen Ihre Vollmachten wollen und umsetzen können!
  • Sprechen Sie offen mit Ihrer Vertrauten, denen Sie die Vollmacht übertragen möchten
  • Nutzen Sie unsere Vorlagen
  • Datum und Unterschriften nicht vergessen!
  • Achten Sie auf Aktualität
  • Original-Dokumente auffindbar hinterlegen
Patientenverfügung

„Kennen Sie das Gefühl, alles gut geregelt zu haben?

Nach vielen Stunden des Nachdenkens und Grübeln endlich den Schritt zu wagen und sich den existenziellen Fragen zu stellen. Welch eine Erleichterung, die Unterschriften gesetzt zu haben. Es lebt sich gleich entspannter.“

Vorsorge – geregelt!

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Pflege und Vorsorge – geregelt!

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