Pflege - geregelt!Plötzlich Pflegefall?

Pflegethemen

Täglich geraten Menschen in die Situation, dass sie selbst oder Angehörige pflegebedürftig werden, sei es durch Krankheit, Unfall oder andere widrige Umstände. Eine Pflegebedürftigkeit kann unterschiedliche Ursachen haben und sowohl plötzlich als auch schleichend eintreten. Sie kann auch jüngere Menschen treffen, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine psychische Erkrankung. Die Betroffenen sind dabei immer weniger in der Lage, für sich selbst zu sorgen. Tritt eine solche Situation ein, sind die nächsten Angehörigen gefordert – was gilt es, als Erstes zu tun, wo bekommt man Hilfe? Wie sorge ich für die pflegebedürftige Person, wie organisiere ich dabei meine sonstigen Verpflichtungen, usw.?

Es geht dabei nicht nur darum, den richtigen Pflegedienst zu finden, einen Pflegegrad zu beantragen und Arzttermine zu koordinieren. Auch die Regelung der eigenen Berufstätigkeit, Familienabläufe und Vorsorge für die eigene Gesunderhaltung gilt es als pflegender Angehöriger zu bedenken. Daneben ist das Thema Vorsorge wichtig. Was muss geregelt werden, welche Vorausverfügungen sind sinnvoll, wie bereitet man eine Krankenhauseinweisung vor?

Solchen Fragen gehen das Ratgeberheft „Pflege – geregelt!“ und der „Pflege und Vorsorge – geregelt! Ordner nach, um Ihnen die ersten Schritte zu erleichtern. Damit Sie für unerwartete Situationen gut vorbereitet sind und Ihre Selbstbestimmung für den Notfall regeln.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf viele Fragen, die sich Ihnen als Betroffener oder Angehöriger stellen werden.

Situation für die Betroffenen

Pflegebedürftigkeit kann einerseits durch körperliche Einschränkungen, andererseits durch das Nachlassen der geistigen Leistungsfähigkeit und psychischen Veränderungen entstehen.

Oftmals bemerkt man selber diese Einschränkungen nicht, man ärgert sich vielleicht über vergessene Namen und Ereignisse, man sieht und hört schlechter, man stürzt häufiger und fühlt sich unsicher angesichts verschneiter Wege oder mag vielleicht nicht mehr gerne auf einer Leiter stehen. Man schränkt seinen Bewegungsradius ein und argumentiert, dass bestimmte Dinge eben „nicht so wichtig sind“.

Zumeist ist es Ihr Umfeld, welches die Veränderungen wahrnimmt, die zwangsläufig mit dem Älterwerden einhergehen.

Sollten Sie also von Verwandten, Freunden oder Nachbarn Signale empfangen, dass Sie Hilfe benötigen, dann nehmen Sie diese zum Anlass, um selbst kritisch Ihr Alltagsleben zu beobachten und das eigene Leistungsvermögen zu hinterfragen.

Sobald Ihnen Dinge wie Körperhygiene, das Sauberhalten des eigenen Zuhauses, die Gartenpflege, die Versorgung von Haustieren, das Einkaufen und andere außerhäusige Erledigungen schwer fallen oder Sie diese nicht regelmäßig erledigen können, lohnt es sicht, aktiv über Hilfe nachzudenken.

Bis 2017 wurde die Pflegebedürftigkeit in Pflegestufen eingeteilt. Seit 2017 werden Pflegegrade bestimmt. Es gibt fünf Pflegegrade, je nach Schwere der Hilfsbedürftigkeit von „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ bis zu „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“.

Der Pflegegrad wird von Gutachtern der Pflegeversicherung ermittelt. Um die Pflegebedürftigkeit prüfen zu lassen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Der Pflegegrad wird mittels einer Pflegebegutachtung nach verschiedenen Kategorien festgelegt. Dazu werden Punkte vergeben. Je höher die Punktzahl, umso höher die Pflegebedürftigkeit. Die Einstufung wird von dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für gesetzlich Versicherte oder von den Gutachtern von MEDICPROOF für privat Versicherte vorgenommen.

Die Ratgeber „Pflege – geregelt!“ und „Pflege und Vorsorge – geregelt!“ geben Auskunft über das genaue Vorgehen und wie Sie sich auf den Gutachtertermin vorbereiten können.

Je früher Sie sich Gedanken darüber machen, umso selbstbestimmter können Sie im Alter wohnen.

Möchten Sie im eigenen Zuhause bleiben, dann sollte rechtzeitig überlegt werden, ob und wie es barrierefrei und altengerecht umgebaut werden könnte.

Ist das gewohnte Zuhause keine Option, dann kommen Wohnformen wie das betreute Wohnen und das vollstationäre Wohnen in einem Pflegheim in Frage.

Je nach Pflegegrad und Notwendigkeit gibt es verschiedene und unterschiedlich hohe Leistungen aus der Pflegekasse und der Krankenkasse. Sie gliedert sich nach Sachmitteln und Dienstleistungen.

Dienstleistungen werden aus der Pflegekasse bezahlt und umfassen die Tätigkeiten von Pflegenden.

Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet, sich regelmäßig beraten zu lassen. Dies ist keine Kontrolle, sondern eine wertvolle Hilfe. Das Motiv ist das Betreben, die Pflegebedürftigen optimal zu versorgen. Durch ihre Erfahrung können die Fachkräfte viele Tipps geben, die den Alltag erleichtern.

Die Palliativpflege ist eine Pflegeleistung, die ein Höchstmaß an Lebensqualität für Menschen erreichen soll, die voraussichtlich eine nur noch kurze Lebenserwartung haben. Die Palliativpflege kann ambulant oder stationär erfolgen und wird von extra dafür ausgebildeten, geschultem Palliativpflegepersonal durchgeführt.

Weitere Hinweise finden Sie in unseren Ratgebern.

Situation für die
Angehörigen

Angehörige müssen bei einem plötzlichen Pflegefall zügig reagieren, viele Entscheidungen treffen und Dinge organisieren. Für die kurzfristig umzusetzenden Aufgaben ist es hilfreich, Checklisten und Adressen zur Hand zu haben. Möchte man auch mittel- bis langfristig pflegerische Aufgaben übernehmen, kann das die bisherige Lebensstruktur komplett verändern: das eigene Leben, Beruf, Familie und die Bedürfnisse des Pflegefalls müssen neu organisiert werden.

Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Möglichkeiten der Absicherung und Unterstützung es gibt und welche Entlastungsmöglichkeiten man in Anspruch nehmen kann.

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) regelt Möglichkeiten der Freistellung vom Beruf, um Angehörige zu pflegen, die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes und als dritte Säule die finanzielle Unterstützung in Form von zinslosen Darlehen.

In dem Ratgeber „Pflege – geregelt!“ und dem Ordner „Pflege und Vorsorge – geregelt!“ finden Sie die kurz- mittel- und langfristigen Möglichkeiten der Arbeitsfreistellung sowie die Berechnung des Pflegeunterstützungsgeldes und die Konditionen für Darlehen detailliert und verständlich beschrieben.

Die Beiträge zu den Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung) fallen für den Angehörigen, der die Pflege übernimmt, weiterhin an. Ist keine Absicherung über die Familienversicherung möglich, muss man sich freiwillig selbst versichern. Die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Leistungen (Pflegestärkungsgesetze).

Von Verhinderungspflege spricht man, wenn der pflegende Angehörige „verhindert“ ist. Der Pflegende kann also für einen bestimmten Zeitraum, z.B. Urlaub oder eigene Krankheit, oder stundenweise, z.B. für eigene Arztbesuche, Einkäufe oder zur Erholung, die Pflege nicht ausführen.

Kann eine pflegebedürftige Person – vorübergehend – nicht im eigenen Zuhause gepflegt werden, dann greift die Kurzzeitpflege als Möglichkeit der Betreuung. Kennzeichen der Kurzzeitpflege ist, dass diese immer in vollstationären Einrichtungen stattfindet. Die Kurzzeitpflege ist eine temporäre Lösung, die auf 56 Tage im Jahr begrenzt ist.

Mehr dazu finden Sie in dem Ratgeber „Pflege – geregelt!“ und dem Ordner „Pflege und Vorsorge – geregelt!“.

Der*die Pflegebedürftige benötigt nach einem Krankenhausaufenthalt Pflege zu Hause, die dort jedoch nicht gewährleistet werden kann.
Der*die pflegende Angehörige ist verhindert wegen Krankheit, Urlaub oder Reha-Aufenthalt.

Die Erkrankung des Pflegebedürftigen verschlimmert sich, so dass vorübergehend eine intensivere Betreuung durch Fachpersonal notwendig wird.

Einmal noch ans Meer oder ins Lieblingshotel – eine Luftveränderung kann sich positiv auf die Pflegesituation auswirken und Urlaub braucht jeder einmal. Pflegepersonen und ihre pflegenden Angehörigen oder privaten Pflegekräfte sind nicht verpflichtet, an einem Ort zu bleiben. Voraussetzung sind natürlich die Reisefähigkeit und die Bedingungen am Zielort, so dass eine optimale Pflege und Vorsorge in Notfällen gewährleistet ist.

Wer fährt mit, wie wird die Pflege organisiert, was wird am Urlaubsort benötigt und was muss unbedingt mitgenommen werden? – die Checkliste in unseren „geregelt!“ Ratgebern hilft Ihnen, den Urlaub gut vorzubereiten.

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