Die Organspende in der Patientenverfügung

Die Bundesnotarkammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben sich gemeinsam dem Thema der Organspende in der Patientenverfügung gewidmet und dazu eine Broschüre herausgegeben.
Hintergrund ist, dass eine gewünschte Organspende nach dem Tod an bestimmte intensivmedizinische Maßnahmen geknüpft ist. Ohne diese Maßnahmen können die Organe nicht gespendet werden. Hat man einer Organspende zugestimmt, in der Patientenverfügung jedoch eine künstliche Beatmung ausgeschlossen, dann stehen diese beiden Wünsche im Gegensatz zueinander.
Dazu sagt Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA: „Die Formulierung der Bereitschaft zur Organspende in einer Patientenverfügung sollte mit Bedacht getroffen werden, damit diese nicht im Widerspruch zu einem geäußerten Wunsch nach einer Organspende steht. Werden bestimmte intensivmedizinische Maßnahmen wie eine künstliche Beatmung in der Patientenverfügung ausgeschlossen, kann keine Diagnose des Hirntods erfolgen. Hierfür sind zwingend die künstliche Beatmung und die Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems erforderlich.
Die Broschüre „Organspende in der Patientenverfügung – Wünsche eindeutig dokumentieren“ informiert ausführlich über diese spezielle Thematik und die Patientenverfügung im Allgemeinen. In der gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesnotarkammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die auf der Seite www.organspende-info.de veröffentlicht ist, finden Sie weitere Informationen, wo Sie die Broschüre kostenfrei bestellen oder digital downloaden können.