Information zur steuerlichen Berücksichtigung von Bestattungskosten

Die Bestattung eines Verstorbenen kann sehr teuer werden. In einigen Fällen können die Kosten der Bestattung durch das Erbe oder eine Sterbegeldversicherung gedeckt werden. Grundsätzlich ist es möglich, Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzusetzen, wenn die Bestattungskosten höher gewesen sind als der Vermögenswert des Nachlasses für den zahlungspflichtigen Erben. Abzugsfähig sind z.B. Kosten für das Bestattungsunternehmen, das Arzthonorar für die Leichenschau, die Gebühren für die Friedhofsverwaltung und die Gebühren für die Sterbeurkunde.

Quelle: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2022/347/bestattungskosten