Bestattung mit dem Haustier – Gemeinsam für die Ewigkeit

Im Alter wird man einsamer und so sind für viele Senioren Hunde, Katzen, Vögel oder andere Kleintiere wichtige Gefährten, die als Familienmitglieder angesehen werden. Dem Wunsch, gemeinsam mit oder neben dem geliebten Tier bestattet zu werden, steht rechtlich nichts im Wege. Diese gelten auch hier als Grabbeigaben. Rund ein dutzend Friedhöfe in Deutschland bieten eine Mensch-Tier-Bestattung an. Auf Nachfrage bei den örtlichen Friedhöfen ist eine gemeinsame Bestattung oftmals möglich oder kann durch eine Änderung der Friedhofssatzung durchgeführt werden.
Bei einer gemeinsamen Bestattung ist jedoch einiges zu beachten: Das verstorbene Tier muss getrennt von der menschlichen Einäscherung eingeäschert werden. Es darf nicht vor der Bestattung seines Halters/seiner Halterin beigesetzt werden. Eine gleichzeitige oder spätere Beisetzung der Tierasche zur Urne oder Erdbestattung des Menschen ist jedoch möglich.

Weitere Informationen bietet der Tierbestatter Bundesverband auf seiner Webseite an.
www.tierbestatter-bundesverband.de