Mindestlohn ausländische Pflegekräfte

Die häusliche Pflege ist ein riesiger Markt, der insbesondere für ausländische Pflegekräfte bisher kaum geregelt war. Schätzungen zufolge arbeiten rund 300.000 – 600.000 osteuropäische Pflegerinnen in deutschen Haushalten. Oftmals werden sie von Agenturen ihrer Heimatländer in deutsche Haushalte vermittelt. Die Pfleger und Pflegerinnen leisten je nach Vertrag Ihrer Agenturen bis zu 24/7-Schichten. Meist werden sie jedoch für eine 40-Stunden Woche bezahlt. Die Grenzen zwischen Freizeit und Arbeit sowie die Aufwendungen für Kost und Logis, wenn die Pflegerinnen mit im Haus wohnen, verschwimmen. Vielfach fehlen klare Regelungen und die Bedingungen sind mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland schwer vereinbar. Bezüglich der Entlohnung hat das Bundesarbeitsgericht am 24.06.2021 entschieden (Az: 5 AZR 505/20), dass es für ausländische Pflegekräfte den deutschen Mindestlohn geben müsse. Damit hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, das weitreichende Folgen für die häusliche Pflege hat.
Die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts BAG sowie eine Beitragssendung des Deutschlandfunks „Im Gespräch“ über die Konsequenzen diese Urteils finden Sie hier:

https://www.deutschlandfunkkultur.de/nach-dem-mindestlohn-urteil-wie-geht-es-weiter-mit-der-100.html