Notfallverfügung

Eine Notfallverfügung dient als Ergänzung zur Patientenverfügung für Heimbewohner, allein lebende Hochbetagte und Pflegebedürftige.

Neu auftretende pandemische Erkrankungen haben gezeigt, dass sich der Blick auf gesundheitliche Fragestellungen und Behandlungsoptionen ändert. Als Beispiel sei die künstliche Beatmung genannt. Deshalb kann es sinnvoll sein, die eigene Patientenverfügung um eine Notfallverfügung zu ergänzen. Dabei handelt es sich um eine kurze Anweisung für Ärzte*innen, die zu einem Notfall hinzugerufen werden, gleich ob dieser zu Hause oder in einem Alten- oder Pflegeheim eintritt.
In der Notfallverfügung steht ganz ausdrücklich, ob man wiederbelebt, in ein Krankenhaus eingeliefert oder intensivmedizinisch betreut werden möchte und welche Maßnahmen Ärzte und Ärztinnen nicht ergreifen sollen.
Die Notfallverfügung sollte greifbar vorliegen, so dass in der Notsituation sofort Ihre Wünsche erkennbar sind. Reden Sie auch mit Ihren Angehörigen, Vertrauten oder Vertrauenspersonen über das, was Sie sich wünschen, falls Sie von einem Notfall betroffen sind.