Gesetzliche Änderungen ab 01.01.2023

Am 01.01.2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BGBl. I 2021, 882) in Kraft. Durch das Gesetz werden das Vormundschaftsrecht sowie das Betreuungsrecht neu strukturiert und inhaltlich modernisiert.

Ziel des Gesetzes ist es, das Selbstbestimmungsrecht betroffener Menschen zu stärken und die Qualität der gesetzlichen Betreuung zu verbessern.

Neben dem Notvertretungsrecht für Ehepaare (siehe vorheriger Beitrag) wird ein Betreuungsregister eingeführt. In diesem Register müssen berufliche Betreuer registriert sein, um tätig zu werden.

Für die Bewerbung zur Registrierung müssen die Betreuer:

  • die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit,
  • ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als beruflicher Betreuer,
  • eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Die Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten von beruflichen und ehrenamtlichen Betreuern, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen regelt zukünftig das neu geschaffene Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG). Es ersetzt das bisher geltende Betreuungsbehördengesetz.